Stillstand im Laufhaus

SDC11378.JPG Am 19. Mai 2010 entschied die 9. Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin, dass die Betreibung eines „Laufhauses“ an der Kurfürstenstraße/Ecke Potsdamer Straße in Berlin-Schöneberg gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstöße und daher unzulässig sei. Die Baugehmigung wurde versagt.

Der Betreiber entschied in Berufung zu gehen. Das Verfahren ist damit beim Oberlandesgericht Berlin. Doch bevor es eröffnet wird, muss das Gericht entscheiden, ob die Berufung zugelassen wird. Hierbei werden bereits alle Fakten sorgfältig geprüft, da eine Nicht-Zulassung des Gerichtsverfahrens das Verfahren beendet.

Die Prüfung kann – laut Aussage der Pressestelle des OVG – noch mehrere Wochen, ja vielleicht bis Jahresende dauern.  SDC10577.JPG

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2 Antworten zu “Stillstand im Laufhaus

  1. Gibt es denn dazu mittlerweile Neues? Das Jahresende ist ja erreicht…

    • ich hab grad letzte Woche noch mal beim Gericht nachgefragt und das Verfahren ist noch immer anhängig. Das heißt, es wird noch immer geprüft, ob der Widerspruch des Betreibers überhaupt angenommen wird.

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