Kleine Quartiersrats-Wahl-Info für den Bezirksverordneten Dr. Streb / CDU-Fraktion Mitte

Schon unterzeichnet? Petition beim Bundestag : Rettet die Soziale Stadt. Hier geht’s lang . Doch dann bitte zurückkommen.

Geneigte LeserInnen des potseblog,

Am 26. November wird in Tiergarten-Süd ein neuer Quartiersrat gewählt. Darüber wurde an dieser Stelle schon mehrfach berichtet, weil

  1. ich bereits Mitglied in diesem Gremium bin und für die IG-Potsdamer Straße kandidieren werde
  2. der Quartiersrat seine eigene Wahlkampagne entwickelt und dies im Vergleich zu anderen Quartieren eine ungewöhnliche Tatsache ist
  3. es bereits einen Aufruf zum Wahlboykott gegeben hat, was wiederum auch sehr seltsam ist, weil der Aufrufer nun wahrscheinlich selbst kandidiert.

Nun gibt es

4. Eine Kleine Anfrage des Bezirksverordneten Dr. Streb / CDU-Fraktion Mitte zu den Wahlmodalitäten für die Quartiersrats-Wahl im QM-Gebiet Magdeburger Platz

Die geneigten LeserInnen des potseblogs sind sicherlich auch an diesem Thema interessiert, weil sie ggf. potenzielle WählerInnen. Das sind Sie, wenn Sie entweder

– AnwohnerInnen im Gebiet Tiergarten-Süd
und/oder
– Gewerbetreibende im Gebiet Tiergarten-Süd
und/oder
– Beschäftigter der Partner der Quartiersentwicklung sind. (siehe unten (1)

Doch zurück zur Kleinen Anfrage. Ich (schrieb Dr. Streb) frage das Bezirksamt:

  1. Trifft es zu, dass die Steuerungsrunde des QM Magdeburger Platz dem Vorschlag der derzeitigen Quar­tiers­rates zugestimmt hat, wonach „neben den Bewohnern auch Personen wählen dürfen, die in einer Ein­richtung arbeiten, die für die Quartiersentwicklung wichtig ist (z.B. Partner der Quartiersentwicklung im Sinne § 1 Ziffer 4 der aktuellen GO), oder Gewerbetreibende sind, aber nicht dort wohnen?
  2. Wenn ja, welche Gründe wurden hierfür vom QR angeführt, und welche Gründe gab es für die Steuerungs­runde, hierbei besonders für die Vertreter von SenStadt und BA, diesem Vorschlag zuzustimmen?
  3. Wie viele Personen zusätzlich hätten bei der derzeitigen Zusammensetzung des QR dann ein Wahlrecht?
  4. Kam der Vorschlag von einem Mitglied der Anwohnerschaft oder einem Institutionsvertreter?
  5. Gab es derartige Vorschläge schon in anderen QM-Gebieten? Wenn ja, in welchen?

Dr. Streb

Ich (schreibe ich) sehe das so:

Zu 1.
Ja

Zu 2.

a.) Ich war bei der Steuerungsrunde nicht dabei, doch ist es so, dass die neue Geschäftsordnung des Quartiersrats Magdeburger Platz auf der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgegebenen Rahmengeschäftsordnung beruht. Die Formulierung von § 2, Absatz 3 wurde wörtlich in die GO des Quartiersrats übernommen. Deshalb wäre es m.E. eher erstaunlich, wenn SenStadt und BA auf einmal Einwände erhoben hätten.

Hier der Text Wortlaut von § 2, Absatz 3: Wahlberechtigt, d.h. berechtigt den QR zu wählen, sind alle Bewohner/innen, die im mit Senatsbeschluss räumlich abgegrenzten Teil des Quartiersgebietes wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind. Ob auch Personen wählen dürfen, die in einer Einrichtung arbeiten, die für die Quartiersentwicklung wichtig ist (z.B. Partner der Quartiersentwicklung im Sinne § 1 Ziffer 4), oder Gewerbetreibende sind, aber nicht dort wohnen, entscheidet die Steuerungsrunde in Abstimmung mit dem QR der noch laufenden Amtperiode.

b.) Außerdem: siehe Drucksache Nr. 529/III der Bezirksverordnetenversammlung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.07 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 529/III):
….
Das Bezirksamt wird ersucht, einheitliche und verbindliche Verfahren für Quartiersrats- und Vergabebeiratswahlen und die Arbeit der Räte festzulegen und umzusetzen.

..
Dabei sind folgende Grundsätze einzubeziehen:
Wahlberechtigung: Die Wahlberechtigung zu den Quartiersrats- und Vergabebeiratswahlen wird beschränkt auf die in den jeweiligen Gebieten Wohnenden oder Arbeitenden bzw. sozial und ehrenamtlich Tätigen sowie Grundstückseigentümern. Hierzu sind einheitliche Nachweisverfahren festzulegen und anzuwenden.

…..
Das Bezirksamt hat am 14.10.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

Nach Diskussion über die BVV-Vorlage zur Drucksache 529/III vom 29.05.08 im BVV-Ausschuss Soziale Stadt und die hier vereinbarte Erörterung der Thematik im Rahmen des regelmäßigen Gesprächs zwischen dem Bezirksbürgermeister und den VertreterInnen der Quartiersräte bekundeten die Quartiersräte, u.a. mit Blick auf die Legitimation, ein hohes Interesse an der Vereinheitlichung der Wahlmodalitäten.

Zu 3.
Hoffentlich möglichst viele, denn je mehr Menschen hier im Quartier sich für die Entwicklung des Quartiers interessieren (und zur Wahl zu gehen ist für mich ein erstes Indiz hierfür) desto besser. Ich finde es auch absonderlich, Partner der Quartiersentwicklung einerseits für eine Mitarbeit zu motivieren und ihnen gleichzeitig zu sagen: „Es gibt den Quartiersrat und der wird auch gewählt. JA, BITTE , schicken Sie VertreterInnen in dieses Gremium, JA, BITTE machen Sie Öffentlichkeitsarbeit für den Quartiersrat. NEIN, ÄTSCHBÄTSCH, wählen dürfen Sie nicht und Ihre Beschäftigten aber nicht.“

Zu 4.
Eine Anwohnerin machte den Vorschlag, den Passus – Ob auch Personen wählen dürfen, die in einer Einrichtung arbeiten, die für die Quartiersentwicklung wichtig ist (z.B. Partner der Quartiersentwicklung im Sinne § 1 Ziffer 4), oder Gewerbetreibende sind, aber nicht dort wohnen, entscheidet die Steuerungsrunde in Abstimmung mit dem QR der noch laufenden Amtperiode – aus unserer GO zu streichen.

So könnten nur AnwohnerInnen wählen. Ich habe (siehe zu 3.) dagegen argumentiert.

Letztendlich kam es zur Abstimmung über den Vorschlag der Anwohnerin: Bei 14 Stimmberechtigten – Ja: 2 / Nein: 11 / Enth: 1 . Das passiert bei demokratischen Entscheidungen und bei dieser waren sowohl AnwohnerInnen als auch InstitutionsvertreterInnen anwesend.

Zu 5.

Das würde mich auch interessieren. Könnte natürlich über Facebook und Twitter schon mal bei ein paar KollegInnen nachfragen. Doch warte jetzt gespannt auf die offizielle Antwort des Bezirksamtes-Mitte.

Regine Wosnitza

(1) Sind Sie, geneigteR LeserIn, bis zu dieser Stelle gekommen? Gut. Denn ob Sie auch Angestellte eines Partner der Quartiersentwicklung sind, ist aufgrund der neuen Rahmengeschäftsordnung, etwas kompliziert zu erklären. Doch keine Sorge, Sie werden es auf jeden Fall merken, wenn Sie es sind. Außerdem wird das Thema demnächst hier als Fachartikel behandelt.

Weitersagen! Danke.
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