Carsten Spalleks Pressemitteilung Nr. 344/2014 vom 16.07.2014 war Berliner Medien bisher keine Zeile wert. Es mag am Titel der Mitteilung gelegen haben, der gewiß in heißen Redaktionsbüros nicht gerade aufmunternd wirkt: Grobscreening zur Vorprüfung einer sozialen Erhaltungsverordnung (Milieuschutz) im Bezirk Mitte von Berlin,
Dennoch ist hier – für Verhältnisse in Berlin Mitte – ein kleiner Meilenstein erklommen und großer Widerstand gebrochen. Diese Tatsache veranlasste Frank Bertermann, stadtentwicklungspolitscher Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen in der BVV Mitte, an die „Milieuschutzunterstützer/innen in Berlin Mitte“ ein Email zu schreiben: „Nach 2 Jahren intensiver Bemühungen um Milieuschutzsatzungen in Mitte hat das Bezirksamt nun endlich mit der Ausschreibung für ein Grobscreening den erste Schritt getan, um unser Ziel zu verwirklichen.“ Er bedankte sich besonders bei den Mitgliedern des Runden Tisches Gentrifizierung Moabit und allen Referenten des Stadtentwicklungssonderausschusses „Milieuschutz in Mitte“ am 7.8.2013.
In einer beigefügten „persönlichen Chronik“ setzt Frank Bertermann den Beginn dieses langen Weges für den 10. Mai 2012 an und dokumentiert: „Am 10. Mai 2012 brachte die BVV-Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen einen Antrag mit dem Titel „Erlass einer Satzung gemäß §172, Abs.2 BauGB für die Wohngebiete im nördlichen Moabit“ in die BVV ein, der nach Überweisung und Beratung im Stadtentwicklungsausschuss in der BVV am 20.9.2012 beschlossen wurde. Mit Vorlage zur Kenntnisnahme vom 20.11.2012 erklärte das Bezirksamt, dass es keine Veranlassung sieht, den BVV-Beschluss umzusetzen.“
Nach viele Sitzungen, Beschlussvorlagen und beschriebenem Papier hat nun Carsten Spallek, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung in Berlin-Mitte, in oben erwähnter Pressemitteilung ankündigt, dass das Amt „neben der Erhöhung des Wohnungsangebotes, auch Maßnahmen der Bestandssicherung“ plant und ein bezirksweites Grobscreening ausschreibt. Er erläutert: Ziel der Untersuchung ist es, Stadtquartiere zu ermitteln, in denen Aufwertungsdruck,-potential und Verdrängungsgefahr bestehen. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für weitere tiefergehende Untersuchungen und sollen den eventuellen Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung begründen.“
Soweit so gut und Auftakt einer Geduldsprobe. Erste Ergebnisse der Untersuchung des Grobscreenings in Berlin-Mitte werden für Anfang 2015 angekündigt. Gleichzeitig zeigt das Beispiel von Tempelhof-Schöneberg, wo jüngst derselbe Weg abgeschlossen wurde, dass das Verfahren dann noch mindestens ein Jahr bis zur Umsetzung braucht.
Berlin-Mitte hinkt damit der Entwicklung in ganz Berlin um mehrere Jahre und im Vergleich zur Bundesrepublik sogar Jahrzehnte hinterher. In Hamburg wird mit diesem Instrument seit 1973, in München seit 1987 gearbeitet.
Milieuschutz als Instrument, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in Quartieren zu erhalten.
Milieuschutz ist im Baugesetz geregelt und bezieht sich nur auf Baumaßnahmen. Laut § 172 Baugesetzbuch ist der Grundgedanke, dass „der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen, (…) wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll.“ Damit werden sowohl Sanierungsmaßnahmen, die Mieterhöhungen nach sich ziehen, sowie geplante Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig. Auch geplante Abrisse von Wohnbauten kann transparenter geregelt werden. Nicht betroffen sind Mieterhöhungen innerhalb des Mietspiegels und Mieterhöhungen bei Neuvermietungen.
Milieuschutz in Tempelhof-Schöneberg
Im November 2012 – also 6 Monate nach dem Antrag in Berlin-Mitte – stellten die Grünen, die SPD und die Linken in Tempelhof-Schöneberg den Antrag auf Prüfung, welche Gebiete gegebenenfalls unter „Milieuschutz“ zu stellen seien. Im August 2013 leitete das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg das Verfahren für „eine soziale Erhaltungsordnung“ für die Gebiete Barbarossaplatz/Bayerischer Platz (75 Hektar / circa 15.500 EinwohnerInnen) sowie Großgörschenstraße/Kaiser-Wilhelm-Platz (37 Hektar / circa 12.600 EinwohnerInnen) ein. Ab Ende Oktober 2013 wurden dann in den genannten Wohnkiezen Fragebögen verteilt und das Bezirksamt bat die AnwohnerInnen zu ihrer Wohn- und Lebenssituation Auskunft zu geben. Mit der Auswertung der Daten wurde das Büro TOPOS beauftragt.
Im Juni 2014 beschloss die Bezirksverordnetenversammlung in Tempelhof-Schöneberg die „Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowohl für das Gebiet „Barbarossaplatz / Bayerischer Platz“ (Drucksache 1125) als auch für das Gebiet „Kaiser-Wilhelm-Platz“ (Drucksache 1124)“. Welche Konsequenzen das nun hat, wird in der Zukunft zu beobachten sein.
Tauziehen um Milieuschutz
Dass Mietverbände und MieterInnen die Ausweitung der Milieuschutz-Ordnungen begrüßen liegt in der Natur der Sache.
Ebenso, dass die Haltung der Eigentümer- und Immobilienverbände als „not pleased“ zu bezeichnen ist. „Es ist doch absurd, wenn ein Bezirk entscheidet, dass wandhängende WCs oder Parkett unzulässiger Luxus sind, obwohl diese längst Standard und inzwischen oft günstiger als vergleichbare Artikel sind“, so Dieter Blümmel, Sprecher des Verbandes Haus & Grund. Er erwartet, dass viele Verordnungen von den Verwaltungsgerichten kassiert werden.
Auf verwaltungstechnischer und politischer Seite ist das Thema ein Tauziehen. Die Abteilung Milieuschutz im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist mit drei MitarbeiterInnen, die in Pankow mit einer Mitarbeiterin besetzt. Stefan Evers, Sprecher für Stadtentwicklungspolitik der CDU im Abgeordnetenhaus, die Maßnahmen dieser Bezirke als „Profilierungsbestrebungen“. Und der Senat schiebt die Umwandlungsverordnung – den eigentlichen „Knackpunkt“ laut Heinz Lochner, Mitarbeiter bei der Stadtentwicklungsgesellschaft S.T.E.R.N. weiter vor sich her.